Merz muss zum Wadenbeißer werden

Pressekonferenz
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Die Pressekonferenz von Friedrich Merz nach seinem Besuch bei Bundeskanzler Olaf Scholz habe ich mir sehr intensiv angesehen und angehört. Über diesen Link kann man das Video der Pressekonferenz ansehen.

Ein allzu großer Freund von Friedrich Merz bin ich nicht, aber er ist im Moment für mich die einzige Hoffnung, dass er sich wie ein Terrier in die dünnen Waden unsere unfähigen und feigen Bundeskanzlers verbeißt und nicht mehr loslässt. Auch nicht, wenn man ihm mit voller Wucht ins Gemächt tritt. Denn nur so haben wir eine Chance im Sog von Mannheim und Solingen wieder auf Kurs zu kommen.

Die Antworten, die Friedrich Merz den Journalisten gab, fand ich alles in allem durchaus gut und nachvollziehbar. Was mich bei der PK am meisten aufgeregt hat, waren einige Fragen von scheinbar links ausgerichteten Journalisten, ob Deutschland nun gegen Völkerrecht würde verstoßen wollen und die Menschenrechte beschneiden wolle. Es geht also mehr oder weniger darum, dass die Journalisten aus meiner Wahrrnehmung den angestrebten Aufnahmestopp von Syrern und Afghanen als Unmöglichkeit darstellten. Offenbar ist auch den Journalisten egal, ob durch diese Menschen, die von weit herkommen, hier in Deutschland andere Menschen abstechen. Unglaublich.

Friedrich Merz unterstrich, dass es bei der Umsetzung seiner Forderungen keine Tabus geben würde, über die man nicht würde reden können. Sofern EU-Recht betroffen sei, müsse sich die EU schnell bewegen und die Gesetzeslage ändern. Er wollte noch heute mit Ursula von der Leyen sprechen. Dafür muss man ihm viel Erfolg im Sinne der Deutschen wünschen.

Sofern aber die EU nicht mitmacht und somit Deutschland gegen EU-Recht handelt, könnte ein Migrantennotstand ausgerufen werden, weil Deutschland allein die Menge an bereits im Land befindlicher Migranten nicht mehr beherrschen kann. Ein Aufnahmestopp wäre also eine Notlage. Und für eine solche Notlage gibt es wohl einen Artikel in einem EU-Vertrag, der gezogen werden, womit dann wieder das nationale Recht über dem EU-Recht stehen würde. Dies betrifft nach Aussage von Friedrich Merz den Artikel 74 VERTRAG ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER (AEUV) EUROPÄISCHEN UNION.

Versuch Beschreibung und Erläuterung des Artikel 74.

Artikel 74 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) betrifft die administrative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen der Justiz und Inneres, insbesondere in Angelegenheiten, die nicht direkt mit legislativen Maßnahmen der EU verbunden sind.

Artikel 74 AEUV im Wortlaut:

„Der Rat erlässt Maßnahmen zur Gewährleistung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Diensten der Mitgliedstaaten in den Bereichen dieses Kapitels sowie zwischen diesen Diensten und der Kommission. Er beschließt auf Vorschlag der Kommission, nach Anhörung des Europäischen Parlaments und unbeschadet des Artikels 76.“

Bedeutung und Anwendung:

Artikel 74 AEUV betrifft also die administrative Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und Inneres und nicht direkt die Aussetzung von EU-Recht oder die Rückkehr zu nationalem Recht. Er bezieht sich vielmehr auf die organisatorische und administrative Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission in Bereichen, in denen EU-Recht keine unmittelbare legislative Wirkung entfaltet, sondern vielmehr administrative und exekutive Maßnahmen erforderlich sind.

Bezug zur Rückkehr zum nationalen Recht:

Falls Artikel 74 im Kontext einer „Rückkehr zum nationalen Recht“ zitiert wurde, könnte dies auf eine Situation hinweisen, in der administrative Regelungen oder Kooperationen angepasst werden, um auf spezifische nationale Bedürfnisse zu reagieren. Allerdings wäre dies keine umfassende Ausnahme vom EU-Recht, sondern eher eine Anpassung der administrativen Zusammenarbeit.

Für eine generelle Rückkehr zum nationalen Recht in einer Notlage, bei der EU-Recht temporär außer Kraft gesetzt wird, wäre, wie bereits erwähnt, eher ein Artikel wie Artikel 347 AEUV oder spezifische Notstandsregelungen relevant. Artikel 74 AEUV bezieht sich in erster Linie auf die Kooperation der Mitgliedstaaten untereinander und mit der EU-Kommission im administrativen Bereich.

Der im letzten Absatz zitiert Artikel 347 ist möglicherweise so zu verstehen:

Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gibt es keine explizite Bestimmung, die eine generelle „Rückkehr zum nationalen Recht“ in Form einer umfassenden Aussetzung der Anwendung von EU-Recht ermöglicht. Allerdings gibt es spezifische Klauseln, die es Mitgliedstaaten erlauben, in bestimmten Notlagen oder außergewöhnlichen Umständen von den Verpflichtungen des EU-Rechts abzuweichen.

Eine der bekanntesten Klauseln ist Artikel 347 AEUV:

Artikel 347 AEUV:

Dieser Artikel erlaubt es Mitgliedstaaten, in Fällen, die die öffentliche Sicherheit oder die Verteidigung des Landes betreffen, Maßnahmen zu ergreifen, die sie für notwendig halten, auch wenn diese Maßnahmen im Widerspruch zu ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht stehen könnten.

Wortlaut von Artikel 347 AEUV:

„Die Mitgliedstaaten werden bei Schwierigkeiten, die die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die innere Sicherheit oder die Verteidigung betreffen und die ernsthaft die Voraussetzungen für das Funktionieren der Union beeinträchtigen, einander zu Rate ziehen. Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission einstimmig die erforderlichen Maßnahmen treffen.“

Anwendung in der Praxis:

Artikel 347 AEUV ist ein Beispiel für eine spezifische Ausnahme, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, in außergewöhnlichen Situationen wie einer nationalen Notlage oder Bedrohung von der Regel des Vorrangs des EU-Rechts abzuweichen. Diese Ausnahmeregelungen sind jedoch eng gefasst und unterliegen oft der Prüfung durch die EU-Institutionen, um Missbrauch zu verhindern.

Für die Anwendung solcher Ausnahmen muss in der Regel ein echter und schwerwiegender Notstand vorliegen, und die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.

Sofern es dazu kommen muss, wäre die Aussage von Saskia Esken, die so oder so für die Tonne ist, nur der Versuch, nichts zu ändern, obwohl vieles geändert werden kann. Die Frau sollte sich was schämen, die Deutschen weiterhin den Islamisten zum Fraß vorwerfen zu wollen.

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