Ab wann ist eine Meinung nicht mehr frei

Meinungsfreiheit
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Zugegeben, quasi mein ganzes Leben habe ich mich nie wirklich politisch geäußert und nur in für mich empfundenen Extremfällen die Wortkeule ausgepackt. Es ist aber doch eine Kunst, sich immer nur sachlich zu äußern, ohne Gefahr zu laufen, jemanden auf den Schlips zu treten, oder noch schlimmer, zu beleidigen.

Die Meinungsfrei ist ein Menschenrecht. Doch Rechte werden immer wieder beschnitten oder ganz außer Kraft gesetzt. Die Definition von Meinungsfreiheit ist auf Wikipedia wie folgt beschrieben:

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. In engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu wichtigen Informationen, ohne die eine kritische Meinungsbildung gar nicht möglich wäre. Das Verbot der Zensur verhindert die Meinungs- und Informationskontrolle durch staatliche Stellen. Im Unterschied zu einer Diktatur sind der Staatsgewalt in einer Demokratie die Mittel der vorbeugenden Informationskontrolle durch Zensur ausdrücklich verboten.
Quelle: Die Meinungsfreiheit als Grundlage der Demokratie

Auch das Grundgesetz kennt die Meinungsfreiheit und hat daher den Artikel 5, der wie folgt lautet:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5

Somit ist geregelt, dass jeder Mensch sich äußern darf, sofern er die ein oder andere Regel berücksichtigt. Und darin liegt die Krux. Denn was die einen als berechtigte Kritik verstehen, verstehen die anderen als Beleidung, Diffamierung und/oder Hass. Dazu gibt es auf einer behördlichen Webseite folgenden Text, den ich auszugsweise zitiere:

Was wir sagen dürfen – und was nicht
Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes gewährleistet zunächst jedem die Freiheit, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Es ist ein sogenanntes Jedermann-Recht.

Das heißt: Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht, das jedem Menschen zusteht. Die Freiheit, Meinungen zu äußern, besteht aber auch in umgekehrter Richtung: Man hat ebenso die Freiheit, eine bestimmte Meinung nicht zu teilen und auch, sich nicht äußern zu müssen. Oder einfacher gesagt: Jeder hat das Recht zu schweigen.

Aber was ist denn nun überhaupt eine Meinung? Juristisch wird eine Meinung meist so definiert: Eine Meinungsäußerung ist ein Werturteil, also eine Stellungnahme oder Beurteilung, die darauf gerichtet ist, in einer geistigen Auseinandersetzung eine Überzeugung zu bilden. Was erstmal sehr technisch klingt, kann auch so umschrieben werden: Meinung ist alles das, was keine Tatsachenbehauptung ist.

Tatsachenbehauptungen können wahr oder falsch sein, dies ist bei einer Meinung nicht der Fall. Es gibt also keine richtige oder falsche Meinung. Maßgeblich ist, ob man über die Äußerung Beweis führen kann. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach. So hat das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel entschieden, dass es sich bei der Bezeichnung einer Person als „rechtsradikal“ um eine Meinungsäußerung handelt, die einer Überprüfung durch eine Beweiserhebung nicht zugänglich ist.

Kein Grundrechtsschutz für bewusste Lügen
Die Grenzen zwischen Meinung und Tatsache sind fließend und nicht immer einfach zu erkennen. Wichtig ist jedoch: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt auch Tatsachenbehauptungen, solange sie nicht erwiesen oder erkenntlich unwahr sind.

Auf den Grundrechtsschutz von Artikel 5 des Grundgesetzes kann sich beispielsweise nicht berufen, wer die sogenannte Auschwitzlüge äußert: Bei der Äußerung, es habe im Dritten Reich keine Judenverfolgung gegeben, handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung. Sie ist nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr. Grundrechtlicher Schutz kommt ihr deshalb nicht zu.

Kein Freibrief für Beleidigungen und Bloßstellungen
Jeder in Deutschland darf offen sagen, was er über Politik denkt oder darf den Bundeskanzler oder ein Mitglied der Bundesregierung kritisieren. Das kann er öffentlich aussprechen oder im Internet schreiben. Jeder darf auch andere Meinungen kritisieren oder seine Haltung und seinen Standpunkt ausdrücken.

Dies ist aber kein Freibrief, andere zu beleidigen, zu diffamieren oder bloßzustellen. Grundsätzlich bedarf es einer sogenannten Güterabwägung, die der Bedeutung der Meinungsfreiheit gerecht wird. Hier zieht die Verfassung Grenzen. Das Recht der freien Meinungsäußerung tritt zurück, wenn

  • die Grundrechte anderer Personen verletzt werden
  • andere Menschen beleidigt oder öffentlich diffamiert werden,
  • keine sachliche Auseinandersetzung mehr vorliegt, sondern es bloß um eine Bloßstellung oder persönliche Herabsetzung des Gegenübers geht.

Daher ist es auch verboten, zum Hass auf andere Menschen aufzurufen oder anderen Menschen mit Gewalt zu drohen. Dabei ist das Gewicht der Meinungsfreiheit allerdings umso höher zu bewerten, je mehr die Äußerung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leistet, und umso geringer, je mehr es hiervon unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen eine einzelne Person oder eine Gruppe von Menschen geht.

Respekt vor der Würde und Achtung anderer Menschen
Die absolute Grenze bildet die Menschenwürde eines anderen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung ausgeführt: „Da die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig ist, muss die Meinungsfreiheit stets zurücktreten, wenn eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen verletzt.“ (BVerfG 1 BvR362/18)

Der Schutz der Menschenwürde rechtfertigt dabei nicht nur, das so elementar wichtige Grundrecht der Meinungsfreiheit einzuschränken. Vielmehr kann er auch als Auftrag verstanden werden, herabwürdigendes Verhalten nicht zu tolerieren und Opfer würdeverletzender Angriffe zu schützen.

Dies gilt auch und gerade für das Internet und dortige soziale Netzwerke – auch diese sind kein rechtsfreier Raum. Meinungsfreiheit heißt nicht, alles auf jede Weise sagen zu dürfen. Zum Schutz der Demokratie, die auch von einer funktionierenden Debattenkultur abhängt, muss, bei aller Differenz in der Sache, die Würde und der Achtungsanspruch aller Menschen respektiert werden.

Quelle: 75 Jahre Grundgesetz

Grundsätzlich kann ich mich dem oben Beschriebenen voll und ganz anschließen. Allerdings, und hier liegt der Hase so richtig im Pfeffer, kann es aber nicht angehen, dass politische Lügen überhaupt keine Rolle spielen. Denn diese Art von Lügen, die durch Politiker genutzt und verbreitet werden, täuschen und betrügen sie die Wählerschaft. Die Wähler haben nach einer Wahl nie die Möglichkeit, das Gesagte einzufordern. Sie müssen wohl oder übel auf die nächste Wahl warten, um die Lügner abzuwählen, und damit abzustrafen.

Es ist schön zu lesen, dass der Bundeskanzler öffentlich kritisiert werden darf. Ein Bundeskanzler, der sich vor einem Untersuchungsausschuss an nichts mehr erinnern kann, und so geht es oftmals vielen Politikern vor Gerichten und Untersuchungsausschüssen, muss es aushalten können, ohne sich beleidigt zu fühlen, dass ihm das die Menschen, auch seine Wähler, nicht abnehmen und sich darüber auch entsprechend äußern.

In einem Artikel, der auf nius.de erschienen ist, wird das Ausmaß dessen, was wir dürfen und nicht dürfen, ziemlich klar gezeigt:

Meinungsfreiheit in Gefahr: Für diese Regierungskritik wurde ein Rentner zu 900 Euro Strafe verurteilt

Man kann also in der heutigen Zeit, vielleicht nicht ganz so krass wie der Rentner, dem politischen Treiben der Regierungsparteien nichts mehr entgegenbringen, ohne Gefahr zu laufen, von merkwürdigen Stellen verfolgt und angeklagt zu werden. Als es noch kein Internet gab, war es die Aufgabe des Journalismus über die Zustände in der Welt zu berichten. Zeitungen waren die einzige Informationsquelle für den normalen Bürger. Nun aber, da es das Internet gibt, berichten auch viele andere Menschen, nicht nur Journalisten, was sie erleben und was sie von Politik und Politikern halten. Und genau da setzt immer mehr die Zensur an, die zumindest nach dem Grundgesetz verboten ist. Es wird alles so gedreht, dass, egal was man sagt, alles auf Beleidung und Hassrede ausgelegt wird, wenn das Gesagte den Regierenden nicht genehm ist oder offenbare Lügengebilde einstürzen lassen.

Die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ ist für mich eine Partei, die unwählbar geworden ist. Von einer Umweltpartei hat sie sich ideologischen, autoritären „Das-musst-Du-machen-weil-ich-es-so-will-Partei“ entwickelt. Und ich nehme kein Blatt vor dem Mund, wenn ich sage, dass diese Partei mit ihren R(egierungs-)Mitgliedern in der Ampelkoalition und ihrem Doppelmoppeltandem-Vorstand der Ruin Deutschlands ist. Wahrscheinlich beleidige ich hier wieder diese unmöglichen und ungebildeten Typen, aber das ist mir auch egal.

Fazit:

Da ich mich nun entschlossen habe, mich wieder mehr für Politik zu interessieren, werde ich mich auch entsprechend äußern. Und das zu allen Themen. Auch zu Themen, die von den Regierungen der vergangenen 3 Jahrzehnte zu Ungunsten der legal in Deutschland lebenden Menschen aufgekommen sind. Insbesondere betrifft das die illegale Grenzöffnung ab 2015 unter der GroKo, angeführt von Alt-Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel.

Die Migrationspolitik ist meines Erachtens ein Schlüsselelement der aktuellen sozialen und gesellschaftllichen Lage in Deutschland, die durch Fahrlässigkeit und Lügen der Regierungspolitiker seit 2015 enorm an Bedeutung gewonnen hat. Hier ist Zündsoff enthalten, dessen Ausmaße und Auswirkungen nach und nach erahnt werden können. Und das sind keine guten Aussichten.

Und darum werde ich nicht meinen Mund halten und meine Meinung sagen. Sollen sie mich doch anklagen.

Passend dazu noch folgender YouTube-Short:

Hermann Splitthoff (aka Janiek) am 19.08.2024

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