Schuldunfähig, nicht zurechnungsfähig, schuldmindernd… Die Brutalität in Deutschland nimmt gefühlt, und wohl auch real, immer mehr zu. Wer gewalttätig ist, der hat in Deutschland kaum noch etwas zu befürchten. So muss man es leider sagen. Die Kuscheljustiz subventioniert mit milden Strafen die Straf- und Gewalttäter.
Was mich schon immer aufgeregt und empört hat ist der Umstand, dass sich Menschen, die sich bewusst der Verstand weggesoffen oder weggekifft oder weggefixt haben, nicht mehr für ihre Taten verantworten müssen. Somit wird Gewalt jeder Art für die Täter eine Alltäglichkeit. Die Opfer, die toten wie die überlebenden, bleiben durch die Gesetze und durch die Justiz auf der Strecke und werden oftmals auch links liegengelassen.
Der folgende Zeitungsartikel hat mich wieder mal empört:
Vergewaltiger rechtfertigt Taten mit der Scharia – keine Emotionen bei Urteil
Quelle: https://www.soester-anzeiger.de
Und zwar aus zweierlei Gründen:
- Dem Täter wird sein Drogenkonsum strafmildernd gutgeschrieben.
Teilweise wurde dem Angeklagten allerdings auch eine verminderte Schuldfähigkeit zugesprochen, weil der marokkanische Mann bei einigen der insgesamt acht Taten unter dem Einfluss von Drogen stand.
- Der Täter beruft sich in Deutschland, wo das Grundgesetz herrscht, auf die Regeln der Scharia.
Dabei berief er sich auf die Regeln der Scharia, dem islamischen Recht. Unter dem Begriff werden alle Gesetze und Normen gefasst, die aus dem Koran und der Sunna des Propheten hervorgehen.
Menschen, die Straftaten begehen, und sich bewusst Alkohol und/oder Drogen einverleiben, müssen mit der sogenannten vollen Härte des Gesetzes bestraft werden. Die Schuldunfähigkeitsauslegung ist ein Witz fürs Geckenhaus. Gerade die volltrunkenen und zugedröhnten Menschen sind eine große Gefahr. Warum werden diese auch noch in Schutz genommen. Es wäre für nicht verwunderlich, wenn sich Menschen absichtlich betrinken oder zudröhnen, um dann Gewalt auszuüben, um dann wiederum nicht dafür belangt zu werden.
In dem obigen Artikel beruft sich der Blödmann auf die Scharia, die ihm nach den Regeln des Islam das Recht gibt, seine (Ex-)Freundin zu schlagen und zu misshandeln. Brutalität ist Alltag in diesen Ländern. Allein daran kann man feststellen, wie kulturell rückständig die Menschen aus dem arabisch-islamisch geprägten Raum sind. Das sind Steinzeitmentalitäten. Auch hier sehe ich ein Strafmaß an der Höchstgrenze der möglichen Strafe nach StGB.
Im Artikel ist zu lesen, wie das Gericht wirklich geurteilt hat.
😯
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